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 Der Bote Cytrais
Celton Offline




Beiträge: 1

10.06.2007 23:14
RE: XXI. Erzpriesterlicher Erlass 10.Hochmond 507 NDE Antworten

[XXI Erzpriesterlicher Erlass Celtons! 10.Hochmond 507 NDE]

[Cetirest]

Aus dem Hohen Tempel in Cetirest erging am 10.Hochmond des Jahres 507 nach der Erneuerung folgender Erlass.

Vom heutigen Tage an soll jeder fremdländischer Hexer eine Marke am Leibe tragen, um so die rechtschaffenden Bürger Cytrais vor den Verfluchten zu warnen und das Seelenheil der Kirchengemeinschaft des Elos zu bewahren.

Desweiteren wird jedem der Hexerei anhängigen untersagt sein unheiliges Treiben auf cytraischem Boden auszuüben, es sei denn er begibt sich in die erlösende Obhut der Quelle.

Unter die Hexer fallen all jene, welche die schöpferischen Kräfte Elos ohne sein Einvernehmen ausnutzen oder die finsteren Mächte Eraks anrufen.

Einem Jeden, der solch verwerfliches Tun nachgewiesen werden kann droht die Verbannung hinter den Wall oder die Bindung an die Quelle

Erzpriester Celton

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